|
In Italien wird üblicherweise zunächst ein Vorvertrag abgeschlossen und danach der Kaufvertrag vor dem Notar. In dem Vorvertrag, der bereits rechtlich bindend und meist mit einer Anzahlung verbunden ist, werden die Weichen für das Kaufgeschäft gestellt. Der spätere notarielle Kaufvertrag vollzieht dann meist nur diese Vereinbarungen. Daher ist es wichtig, bei Abschluss des Vorvertrages genau aufzupassen und die zahlreichen Fallstricke (z.B. bei Vorkaufsrechten, der Kaufpreiszahlung, der Anzahlung, Baugenehmigungen und Nutzungsmöglichkeiten etc.) zu erkennen. Rechtliche Irrtümer und Fehler können fatale Folgen haben und teuer werden
Käufer von Immobilien in Italien sollten sich daher nicht scheuen, den Sachverstand von Fachleuten – z.B. der Schutzgemeinschaft Italien – in Anspruch zu nehmen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Wir bieten Ihnen an, Ihre Verträge oder Dokumente fachkundig durch unsere versierten Rechtsanwälte zu überprüfen und Sie auf das Wesentliche bei dem Kaufgeschäft hinzuweisen.
|